„Nicht gegen den Fehler, sondern für das Fehlende.“
Paul Moor
Die Heilpädagogische Praxis Kathrin Block in der Region Wunstorf und Umland ist eine Antwort auf die veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen von Familien, ErziehernInnen, KindertagesstättenleiterInnen, LehrerInnen und BetreuerInnen.
Wenn du offen, aufnahmebereit und ehrfürchtig denkst,
schreibst du Dingen und Menschen nicht vor, wie sie zu sein hätten,
sondern respektierst ihr inneres Gesetz;
dringst zum Wesentlichen und
Wesenhaften vor,
entbirgst ihre eigene Freiheit und Möglichkeit;
nimmst sie behutsam "in beide Hände",
auch das, was an ihnen nicht stimmig ist
- auch ihr Leid, ihre Angst, ihre Gefährdung.
So wirst du nicht herrschen
wohl aber erlösen,
entlasten, ermutigen,
heilen,
heilpädagogisch wirken.
Otto Weismantel
Unser Handeln als HeilpädagogInnnen in der Heilpädagogischen Praxis basiert auf den folgenden Prinzipien, die an das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, Artikel 3, angelehnt sind:
Diese Grundsätze verstehen wir als Selbstverpflichtung für unser professionelles Handeln.
Ziel allen heilpädagogischen Handelns ist die Verwirklichung des Prinzips der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Inklusion beinhaltet dabei das vorbehaltlose
Eingeschlossen sein in die Gesellschaft und die Partizipation im Sinne einer effektiven Teilhabe an der Gesellschaft.
Auf der individuellen Ebene sind das Ziel die größtmögliche Selbständigkeit und die Maximierung der Lebensqualität, für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, sowie für deren
familiäres Umfeld.
Jedes Kind hat ein Recht auf „Inklusion“, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit
2009 auch in Deutschland gilt. Bezieht man sich auf das Institut für Menschenrechte stellt sich schnell heraus, dass es von der rechtlichen zur tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung noch ein weiter Weg ist.